AGB

Ausgabe 01 / 2024

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stuttgarter Verlagskontor SVK GmbH
(im Text SVK genannt)

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle uns direkt oder von den Verlagen zur Auslieferung übergebenen Aufträge, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Sie gelten auch für Bestellungen Dritter, die dem Buchhandel zur Auslieferung überwiesen werden. Die Abwicklung erfolgt sowohl in eigenem Auftrag und für eigene Rechnung als auch für Aufträge, für Rechnung und nach Weisung der Verlags-Kommittenten. Einzelheiten sind der jeweiligen Faktur zu entnehmen.
Zusätzlich gelten ergänzende Bedingungen der Verlage, für die das SVK ausliefert (siehe Anlage).

1 Bestellungen
1.1 Die Aufträge werden so schnell wie möglich ausgeführt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Liefertermins kann jedoch nicht übernommen werden.
1.2 Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrs- und andere nicht von uns zu vertretende Hindernisse entbinden uns von der Auftragserfüllung. Für hierdurch entstandene Schäden können wir nicht in Anspruch genommen werden.
1.3 Ein Versand von Bestellbestätigungen ist nicht möglich.
1.4 Kann das SVK nicht liefern, weil das Bestellte entweder noch nicht erschienen, vorübergehend vergriffen oder nicht mehr lieferbar ist oder anderen Lieferbeschränkungen unterliegt, so wird dies in Form von Meldetexten auf der Faktur vermerkt. Terminangaben liegen in der Verantwortung der Verlage. Vormerkungen liefern wir ohne Rückfrage bei Erscheinen.
1.5 Der Widerruf einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn er vor Bearbeitung dieser Bestellung beim SVK eingeht. Bei Bestellung per Datenfernübertragung (DFÜ) ist keine Stornierung möglich.
1.6 Telefonische Bestellungen werden mit erfolgter Lieferung rechtsgültig. Für Remissionen aus telefonischen Bestellungen erheben wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25 %.

2 Preise
2.1 Bei den vom SVK berechneten Preisen handelt es sich um Bruttopreise.
2.2 Bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beinhalten diese Preise die jeweils gültige Umsatzsteuer.
2.3 Bei Lieferungen in ein Land außerhalb der europäischen Union verstehen sich die Preise als Endpreise ohne Umsatzsteuer. Für die ordnungsgemäße Entrichtung der in diesen Ländern anfallenden Steuer ist der Besteller / Abnehmer verantwortlich.

3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des SVK (§ 449 BGB, Kontokorrentvorbehalt) bzw. der Verlags-Kommittenten. Der Kunde darf die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist unzulässig. Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde die durch den Weiterverkauf entstehende Forderung schon im Voraus an das SVK zur Sicherheit ab. Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung an das SVK übergeht; alle anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt. Der Kunde hat dem SVK auf Verlangen die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstandene Forderung jeweils mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie ihm das SVK keine andere Anweisung gibt.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware an Abnehmer, mit denen er ein Kontokorrentverhältnis unterhält, so tritt er seine Kontokorrentforderungen zur Sicherheit aller noch offen stehenden Ansprüchen des SVK an dieses ab. Übersteigen die nach dieser Vereinbarung gewählten Sicherungsrechte die Gesamtforderung des SVK um mehr als 10 %, so ist das SVK auf Verlangen des Kunden verpflichtet, diesem den darüber hinausgehenden Teil zurück zu übertragen.
3.2 Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die
Saldoforderung des Verlages.
3.3 Sofern der Kunde an den gelieferten Waren Handlungen gem. den §§ 946 – 950 BGB (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung etc.) vornimmt, die den hier geregelten Eigentumsvorbehalt zum Erlöschen bringen, werden die daraus entstehenden Forderungen des Kunden entsprechend den vorstehenden Regelungen im Voraus in Höhe der dem SVK gegen den Kunden zustehenden Forderungen an das SVK abgetreten.

4 Gefahrtragung und Mängelrüge
4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden vom Augenblick der Absendung an, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch das SVK nicht geleistet. Das SVK leistet gleichfalls keinen Ersatz, wenn die Sendung durch den Versandträger in andere Beförderungseinheiten umgepackt wurde. Der Besteller bzw. Empfänger muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von dem Versandträger (Post, Paketdienst, Kommissionär, Spediteur u. a.) gegebenen Frist bei diesen Stellen den Schadensfall anmelden und unabhängig davon Ersatz bestellen.
4.2 Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung oder dem Lieferschein übereinstimmend und frei von vom SVK zu vertretenden Mängeln, wenn der Empfänger beim SVK nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung die Abweichung anzeigt oder die Mängelrüge geltend macht. Im Übrigen gilt für die Mängelrüge §377 HGB. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung bzw. Lieferschein sowie der Packzettel angezeigt werden. Bei berechtigter Beanstandung und rechtzeitig erfolgter Mängelrüge hat der Kunde das Recht auf Nachlieferung, und bei fehlgeschlagener Nachlieferung auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit das SVK kein Verschulden trifft.

5 Haftung
Das SVK haftet für Beschädigungen an der Ware bis zum Augenblick der Absendung unbeschränkt, sofern sie auf eigener grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Beschädigungen haftet das SVK dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, das SVK kann sich kraft Handelsbrauch von der Haftung frei zeichnen. Der Höhe nach haftet das SVK in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Beschädigungen, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ein Mitverschulden infolge unzureichender Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden oder infolge von Organisationsfehlern ist dem Kunden anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, dem SVK etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom SVK aufnehmen zu lassen, so dass das SVK möglichst frühzeitig informiert ist und erforderlichenfalls gemeinsam mit ihm Schadensminderung betreiben kann. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann zu einer Minderung oder dem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs führen.

6 Verjährung
Mängelansprüche einschließlich der Schadensersatzansprüche aufgrund von Beschädigungen an der gelieferten Ware verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Einhergehende Rücktrittsrechte und Minderungsrechte können ebenfalls nur innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

7 Versandkosten
7.1 Für Ihre Bestellungen bitten wir den Versandweg generell festzulegen: SVK-Versandmodell, Büchersammelverkehre (Zeitfracht, BOOXpress, Umbreit) oder andere Frachtführer. Diese Anweisung gilt dann für alle Lieferungen. Ausnahmen bitten wir auf der Bestellung deutlich zu vermerken. Besondere Versandvorschriften können sich jedoch nur auf den Versandweg beziehen und nicht auf die Stückelung eines Auftrages. Bei Nachlieferungen wird grundsätzlich der für Sie gespeicherte Versandweg übernommen.
7.2 Bei fehlenden Versandvorschriften geben wir das SVK-Versandmodell vor. Aus dieser Regelung resultierende Ansprüche werden nicht anerkannt.
7.3 Versandkosten aller Art, wie Porto, Fracht u. a., berechnet das SVK in der angefallenen Höhe oder entsprechend pauschaliert – sofern die Sendung nicht unfrei geht – auch bei Nachlieferungen. Die Verpackung wird vom SVK vorgegeben, sofern keine Einschränkungen des Versandträgers vorliegen.
7.4 Verpackung und Stückelung eines Auftrages ist Sache des SVK. Die Verpackung wird im Allgemeinen nicht berechnet, ausgenommen besonderes Verpackungsmaterial wie Kisten, Spezialbehälter, Rollen für Kunstdrucke, Kartonage, wenn Lieferung auf Palette unerwünscht ist usw. Dies wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
7.5 Ab 250 kg liefert das SVK standardmäßig auf Europaletten.
7.6 Kostenpflichtige Dienstleistungen und Zuschläge des Versandträgers (z.B: Hebebühne, Avisierungen), werden dem Kunden weiterbelastet.
7.7 Sollten beim Kunden keine Ladehilfen (z. B. Rampe, Hebebühne, Stapler) vorhanden sein, so muss der Kunde bereits bei der Bestellung angeben, dass eine Anlieferung von Paletten nur mit einer Hebebühne möglich ist. Bei Nichtbeachtung gehen anfallende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

8 Rücksendung
8.1 Rücksendungsdokumente
Remittendenanfragen sind grundsätzlich unter Angabe der Bezugsdaten an den Vertrieb des betreffenden Verlages oder seiner autorisierten Buchhandelsvertreter zu richten. Aufgrund dieser Angaben wird für fest bezogene Ware im gegebenen Fall eine Rücksendegenehmigung vom Verlag ausgestellt, die die Bezugsdaten (mindestens Kunden- und Rechnungsnummer) beinhalten muss. Wurden bei Bezug der Ware Remissionsrechte gewährt, ist dieser Nachweis der Rücksendung beizulegen.
8.2 Ungenehmigte Remissionen
Rücksendungen ohne einen dieser Nachweise (Rücksendegenehmigung oder Nachweis des Bezugs mit Rückgaberechten) oder mit überschrittenen Remissionsfristen werden gemäß ihres Zustands vereinnahmt (eingelagert oder makuliert), ohne dass eine Gutschrift vom SVK erteilt werden kann.
8.3 Gutschrift
Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass die Verlagswerke in verlagsneuem, verkaufsfähigem Zustand bei uns eintreffen. Auch Einträge und Auszeichnungen mit Warenwirtschaftsetiketten führen dazu, dass die Ware nicht mehr verlagsneu ist. Falls Remissionsquoten vereinbart sind, wird nur bis zu deren Höhe gutgeschrieben. Einzelremittenden mit einem Ladenpreis bis zu 30,– € werden nicht bearbeitet, weil die Kosten für Porti, Bearbeitungsaufwand und Gutschriftenerstellung – sowohl im Sortiment als auch beim SVK – den Wert der Gutschrift übersteigen.
8.4 Transport / Gefahrenübergang
Genehmigte Rücksendungen sind äußerlich mit dem Vermerk „Remittenden“ zu kennzeichnen und zu richten an: SVK, Remittendenstelle, Im Riebeisen 33, 71404 Korb. Der Kunde trägt dafür Gefahr und Kosten.
8.5 Zahlungsverpflichtung
Rücksendungen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei genehmigter Rücksendung ist die Gutschrift des SVK abzuwarten.
8.6 Umtausch
Fehlgedruckte, fehlgebundene oder auf Grund begründeter Mängelrüge vom SVK zurückzunehmende Artikel werden jederzeit im Rahmen der Verjährungsfrist nach Ziffer 5 unter Erstattung der notwendigen Rücksendungskosten umgetauscht. Ist der Umtausch nicht möglich, wird der Betrag gutgeschrieben.

9 Zahlung
9.1 Zahlungen können nur verbucht werden, wenn Kundennummer und Rechnungsnummer angegeben sind.
9.2 Zahlung per SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren kann erfolgen, wenn uns ein entsprechendes Mandat vorliegt. Der Einzug erfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungsfälligkeiten. Vorliegende Einzugsermächtigungen wurden am 01.08.2014 in SEPA-Basis-Lastschrift-Mandate umgewidmet. Bei SEPA-Basis-Lastschriften wird die Frist für die Pre-Notification auf 1 Tag verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Für Kredit und Fälligkeit gelten die mit dem Kunden gesondert vereinbarten Bedingungen. Auch Rechnungen mit Remissionsrecht (RR) sind unabhängig von der Remissionsfrist nach Ablauf des normalen Zahlungsziels fällig. Sofern begründeter Anlass besteht, kann das SVK jederzeit die Kreditvereinbarungen einschränken oder den Zahlungsmodus ändern. In einem solchen Falle steht dem SVK das Recht zu, sofort Sicherheitsleistung für die bereits gelieferte Ware zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, steht dem SVK das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz zu.
9.4 Der Saldo eines Kontos kann nur auf Grund der Buchungen des SVK ermittelt werden.
9.5 Kunden, mit denen das SVK nicht im laufenden Rechnungsverkehr steht, oder die ihre Salden nicht innerhalb der Fälligkeitstermine ausgeglichen haben, werden gegen Vorauskasse beliefert. An Stelle einer Vorausrechnung kann das SVK dem Kunden auch ein befristetes Lieferangebot unterbreiten, das bei Vorauszahlung innerhalb der Frist vom Kunden angenommen ist und nach Fristablauf ohne Zahlungseingang verfällt.
9.6 Bestehen Forderungen, die nicht innerhalb der Fälligkeitstermine ausgeglichen wurden, wird der gesamte Saldo zur sofortigen Zahlung fällig.
9.7 Allgemeine Differenzen und zu erwartende Gutschriften berechtigen nicht, fällige Rechnungsbeträge zurückzubehalten.
9.8 BAG-Abrechnung über Buchwert GmbH & Co.KG (Buchwert, vormals Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft) kann bis zur jeweils vom SVK festgelegten Rechnungswertgrenze erfolgen, soweit dem keine kreditmäßigen Bedenken entgegenstehen. Bei Zahlungsrückständen scheidet die Verrechnung über Buchwert aus.
9.9 Im Falle eines Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Portoauslagen, Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Verzugszinsen werden in der in § 288 BGB gesetzlich vorgesehenen Höhe vom Tag der Fälligkeit an berechnet, wenn nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Das SVK behält sich vor, Forderungen an einen Inkassodienstleister mit der Angabe aller erforderlichen Kundendaten abzutreten.

10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Forderungen des SVK aus allen Lieferungen ist Stuttgart.

11 Allgemein
11.1 Den Kunden des SVK werden buchhändlerische Verlautbarungen über geschäftliche Vorgänge und Veränderungen jeder Art unmittelbar vom SVK oder durch Anzeige im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel bekanntgegeben.
11.2 Die Bestimmungen der Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels gelten nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder in den Ergänzungen des Verlags dazu oder durch Einzelabmachung nichts anderes vereinbart ist.
11.3 Sämtliche Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das SVK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das SVK auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
11.4 Das SVK behält sich den jederzeitigen Widerruf und die Abänderung seiner Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie deren Ergänzung vor. Widerruf, Änderungen und Ergänzungen werden zu ihrer Verbindlichkeit in geeigneter Form bekannt gemacht.

12 Anwendbares Recht
Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem SVK und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13 Wirksamkeit (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Die Nichtausübung der Rechte durch das SVK – auch auf längere Zeit – berechtigt den Auftraggeber nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch das SVK oder auf Verwirkung zu berufen.

Stuttgart, den 02.01.2024
Stuttgarter Verlagskontor SVK GmbH


Anlage KLETT Verlage
Zusätzlich gelten für die vom SVK auszuliefernden Artikel der Verlage der Klett-Gruppe die folgenden ergänzenden Bedingungen:

1 Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn eingehende Bestellungen von Dritten einem buchhändlerischen Wiederverkäufer zur Auslieferung zugewiesen werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Buchhändler sich damit einverstanden erklärt, ihm zugewiesene Bestellungen wie eigene behandeln zu lassen, was stillschweigend geschieht, sofern nicht nach Empfang dieser Bedingungen ausdrücklich widersprochen wird.

2 Bestellungen
2.1 Schulbücher, Lehr- und Lernmittel, Software werden nur fest geliefert. Bestellungen mit RR oder a.c. werden nicht angenommen.
2.2 Bestellungen sind unter Angabe der Verkehrs- (Kunden-) und Klett-Artikelnummer an das SVK zu richten. An die Klett-Verlage gerichtete Bestellungen werden dem SVK zur Ausführung übergeben. Wenn Klett Artikelnummer (ISBN) und Titel nicht identisch sind, wird die bestellte Nummer geliefert. Sofern die Klett-Artikelnummern nicht oder ungenau angegeben werden, übernimmt das SVK für die richtige Auslieferung keine Verantwortung. Titel (hierzu gehören auch Ausgabe-, Bandbezeichnung, usw.) sollten nur dann genannt werden, wenn die Artikelnummer nicht bekannt ist.
2.3 Bestellungen unter einem Bestellwert von 20,– € zu Ladenpreisen werden mit einem Mindermengenzuschlag von 1,50 € ausgeführt.
2.4 Für jede ausgeführte Direktlieferung an Ihre Kunden berechnen wir 7,- € inkl. MwSt. je Lieferadresse. Diese Sendungen werden als Paket- oder Frachtsendungen aufgegeben. Die Portokosten gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers.

3 Bestellweg
3.1 Wir behalten uns vor, den gewährten Rabatt um einen Prozentpunkt zu kürzen, wenn weniger als 90 % des Schulbuchjahresumsatzes über die kostengünstigen und schnellen Bestellwege DFÜ oder https://bestellportal.svk.de erfolgen.
3.2 Bei Aufträgen, deren Auftragswert 1.000 € zu Ladenpreisen übersteigt und die nicht über einen elektronischen Bestellweg (DFÜ oder SVK-Internetbestellportal) erfolgen, kann der Rabatt um einen Prozentpunkt gekürzt werden.

4 Preis
4.1 Das SVK berechnet – unabhängig vom Datum der Bestellung – den zum Zeitpunkt der Fakturierung gültigen Preis.
4.2 Mit dem Erwerb von Filmen wird dem Endverbraucher das Vorführrecht eingeräumt, das bedeutet, das Filmwerk kann öffentlich wahrnehmbar gemacht werden (§ 19, Abs. 4 Urheberrechtsgesetz).
4.3 Abnehmer von Büchern der Klett-Verlage sind verpflichtet, bei der Weiterveräußerung an Letztabnehmer keinen anderen als den vom Verlag festgesetzten Preis zu vereinbaren (Artikel 1, 3 5 BuchPrG). Auf Preisänderungen wird jeweils im Verzeichnis lieferbarer Bücher hingewiesen.
4.4 Bei Sammelbestellungen von Schulbüchern zur unmittelbaren Verwendung im Unterricht sind öffentlichen oder solchen Auftraggebern, deren Ausgaben überwiegend von der öffentlichen Hand getragen werden, Nachlässe zu gewähren. Bei der Berechnung des Gesamtwertes der Sammelbestellung ist von den gebundenen Ladenpreisen auszugehen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Buchpreisbindungsgesetzes (siehe § 7 (3) BuchPrG). Die speziellen Regelungen für das Bundesland, in dem Ihr Kunde sich befindet, erfahren Sie bei den Landesverbänden des Börsenvereines des
Deutschen Buchhandels.

5 Rücksendungen
5.1 Remissionen müssen immer vorab schriftlich genehmigt werden. Ihre schriftlichen Remissionsanfragen richten Sie bitte unter Angabe der dazugehörigen Bezugsdaten (Rechnungsnummer, Rechnungsdatum) an das SVK. Voraussetzung für jede Rücksendung und die Erstellung einer Gutschrift ist, dass die Exemplare in so einwandfreiem Zustand eingehen, dass ein anderweitiger Verkauf zum vollen Preis möglich ist und dass es sich nicht um Auflagen oder Ausgaben handelt, die nicht mehr ausgeliefert werden. Veraltete Ausgaben und durch Schäden unverkäufliche Exemplare werden nicht gutgeschrieben.
Genehmigte Rücksendungen müssen bis spätestens Ende Oktober des jeweiligen Jahres beim SVK eingehen.
5.2 Bei genehmigten Remissionen erhebt der Verlag eine Bearbeitungsgebühr.
5.3 Ungenehmigte Remissionen werden nicht gutgeschrieben.
5.4 Einzelremittenden mit einem Katalogpreis bis 30,– € können nicht gutgeschrieben werden, da die Kosten der Bearbeitung den Wert übersteigen.

6 Prüfexemplare und Lösungsbände
6.1 Bei Schulbüchern, Software, Lehr- und Lernmitteln sind keine Vergünstigungen durch Partieexemplare möglich.
6.2 Schüler- und Lehrerfreistücke werden nicht abgegeben.
6.3 Prüfexemplare von Schulbüchern werden grundsätzlich direkt von Klett an Fachlehrer ausgeliefert.
6.4 Lösungsbände sowie methodische Handreichungen können nur direkt von Klett an die Lehrkräfte ausgegeben werden.

7 Mit dem Erwerb von Software-Programmen erkennt der Käufer an, dass auch diese Artikel schutzwürdige und schutzfähige Erzeugnisse darstellen, und akzeptiert die Rechte des Verlages uneingeschränkt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Software-Programme zu kopieren, zu verändern oder zu bearbeiten oder dies zu veranlassen. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet ihn
zu einer pauschalierten Schadensersatzzahlung von 5000,– € unabhängig von weitergehenden Rechtsansprüchen des Verlages. Dies gilt auch für die digitalen Komponenten in den Print-Produkten.

8 Rechnungen des SVK für Klett-Artikel sind ohne Skonto bar und spesenfrei zu bezahlen.

9 Die Liefer- und Zahlungsbedingungen des SVK in Verbindung mit den Ergänzungen für Artikel der Klett-Verlage gelten auch bei Lieferungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit, soweit nicht durch besondere Regelungen, insbesondere der Schulbehörden, einzelne Bedingungen mit Zustimmung des SVK geändert oder aufgehoben werden.

10 10.1 Kunden der Klett-Verlage werden buchhändlerische Verlautbarungen über geschäftliche Vorgänge und Veränderungen jeder Art unmittelbar oder durch Anzeige im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel bekannt gegeben.
10.2 Die Bestimmungen der Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels gelten nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder durch Einzelabmachung nichts anderes vereinbart ist.

11 Die Klett-Verlage behalten sich den jederzeitigen Widerruf und die Änderung ihrer Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie deren
Ergänzungen vor. Widerruf, Änderungen und Ergänzungen werden zu ihrer Verbindlichkeit in geeigneter Form bekannt gegeben.